CORONAVIRUS SARS-CoV-2
Die Spitäler Schaffhausen informieren Sie an dieser Stelle über das Coronavirus SARS-CoV-2.
Tests und Impfungen ab dem 1. März 2023
Die Aufgaben des Kantonalen Impfzentrums und des Kantonalen Abklärungszentrums wurden ab dem 1. März 2023 von festgelegten Arztpraxen und Apotheken übernommen.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Homepage des Kantons Schaffhausen: www.sh.ch/corona
Zutrittsregelung Kantonsspital
Zum Schutz von Patientinnen, Patienten, Besuchspersonen und Mitarbeitenden gilt am Kantonsspital Schaffhausen folgende Regel. Wir bitten Sie, sich an die Weisungen zu halten. Besten Dank!
In den Innenräumen aller Standorte der Spitäler Schaffhausen gilt ab dem 4. Dezember 2023 eine Maskenpflicht
Verzichten Sie auf Besuche, wenn Sie Symptome einer Atemwegsinfektion oder Fieber haben. Bitte desinfizieren Sie regelmässig die Hände und lüften Sie die Räume.
Zutrittsregelung Psychiatriezentrum Breitenau (inkl. Langzeitpsychiatrie)
Zum Schutz von Patientinnen, Patienten, Besuchspersonen und Mitarbeitenden gilt am Psychiatriezentrum Breitenau (inkl. Langzeitpsychiatrie) folgende Regel. Wir bitten Sie, sich an die Weisungen zu halten. Besten Dank!
Ab dem 4. Dezember 2023 gilt eine allgemeine Maskenpflicht auf den Stationen des Psychiatriezentrums Breitenau (inkl. Langzeitpsychiatrie).
Verzichten Sie auf Besuche, wenn Sie Symptome einer Atemwegsinfektion oder Fieber haben. Bitte desinfizieren Sie regelmässig die Hände und lüften Sie die Räume.
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