CORONAVIRUS SARS-CoV-2
Haben Sie Fieber, Husten, Atemwegsbeschwerden oder andere grippeähnliche Symptome? Dann bleiben Sie zu Hause. Begeben Sie sich nicht in eine Arztpraxis oder ins Spital, wenn Sie nicht dazu aufgefordert werden. Falls Sie einen Coronatest benötigen, melden Sie sich telefonisch bei einer der folgenden Stellen:
- bei Ihrem Hausarzt
- beim Kinderarzt
- bei der Corona-Hotline des Kantons Schaffhausen: Tel. 052 632 70 01 (täglich 8.00 - 18.00 Uhr)
Ihr Hausarzt, Kinderarzt oder die Hotline des Kantons Schaffhausen informieren Sie, ob ein Test angezeigt ist und informiert Sie über das weitere vorgehen.
Test-Resultate
Wurde bei Ihnen ein Test durchgeführt, werden Sie informiert, wie Sie das Resultat erfahren. Es kann einige Tage dauern, bis das Resultat vorliegt. Begeben Sie sich in dieser Zeit in Selbst-Isolation. Bis die Test-Resultate vorliegen, können keine telefonischen Auskünfte über den Stand der labordiagnostischen Abklärung erteilt werden.
Kosten für Corona-Test
- Erfolgt der Test aufgrund der Zuweisung eines Arztes oder der Corona-Hotline werden die Kosten durch den Bund übernommen.
- Erfolgt der Test auf eigenen Wunsch, auf Wunsch Ihres Arbeitgebers oder Ihres Heims, müssen Sie die Kosten selbst übernehmen.
- Allfällige weitere Abklärungen oder Untersuchungen (Blutentnahmen etc.) sowie Medikamente werden Ihnen bzw. Ihrer Krankenkasse in Rechnung gestellt.
Hotline Bundesamt für Gesundheit:
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): 058 463 00 00 (täglich 6.00 - 23.00 Uhr)
Adresse: J.J. Wepfer-Strasse 8, 8200 Schaffhausen
Die Spitäler Schaffhausen, Hausärzte sowie Helfer betreiben im Auftrag des Kantons das Corona-Abklärungszentrum. Tests werden ausschliesslich auf Voranmeldung durchgeführt. Haben Sie Symptome, die auf das neue Coronavirus hindeuten, setzen Sie sich telefonisch mit Ihrem Haus- oder Kinderarzt oder der Corona-Hotline des Kantons Schaffhausen in Verbindung (Tel. 052 632 70 01, täglich 8.00 - 18.00 Uhr). Sie erhalten dort einen Termin für einen Test im Corona-Abklärungszentrum.
Die Zufahrt zum Abklärungszentrum ist signalisiert, kostenlose Parkplätze für Patienten/-innen vor Ort stehen zur Verfügung. Das Abklärungszentrum ist rollstuhlgängig. Vor Ort gilt eine Maskenpflicht, sowohl im als auch ausserhalb des Abklärungszentrums.

Sollten innerhalb der letzten 48h vor einem Termin folgende Symptome aufweisen:
- Fieber
- Halsschmerzen
- Kurzatmigkeit
- Geruchs- und Geschmacksveränderungen
dann nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf.
Schutzmassnahmen an den Standorten der Spitäler Schaffhausen
Beim Eingang müssen sich alle eintretenden Personen die Hände desinfizieren und erhalten anschliessend eine Schutzmaske, die sie sich anziehen und während des gesamten Aufenthalts in den Gebäuden tragen müssen. Personen ohne Schutzmaske haben keinen Zutritt, unabhängig davon, ob eine Dispens bzw. ein Attest vorliegt.
Personen, die aktuell oder in den letzten 48 Stunden folgende Krankheitssymptome zeigten, ist der Besuch / die Begleitung von Patienten nicht gestattet:
-
- Husten
- Fieber
- Halsschmerzen
- Kurzatmigkeit
- Geruchs- und Geschmacksveränderungen
Besuche sind unter Einhaltung folgender Schutzmassnahmen gestattet:
-
- Der Besuch ist nur für enge Bezugspersonen der Patienten gestattet.
- Pro Patient ist 1 Besucher pro Tag für maximal 45 Minuten gestattet (gilt auch im Einzelzimmer).
- Kinder als Besucher:
- ein Kind im Alter von 10 bis 16 Jahren in Begleitung von einem erwachsenen Besucher
- Kinder unter 10 Jahren sind als Besucher nicht gestattet
- Pro Patientenzimmer sind maximal 2 Besucher gleichzeitig gestattet (Einzelzimmer 1 Besucher).
- Es gilt eine Schutzmaskenpflicht (keine Stoffmasken). Schutzmasken werden am Haupteingang verteilt und müssen während des gesamten Aufenthalts im Kantonsspital getragen werden. Personen ohne Schutzmaske haben keinen Zutritt, unabhängig davon, ob eine Dispens bzw. ein Attest vorliegt.
- Besucher nutzen ausschliesslich den Haupteingang. Es werden Zutrittskontrollen durchgeführt.
- Besuchszeiten: 13.30–15.00 Uhr
- Nach dem Besuch ist das Spitalareal zügig zu verlassen.
Individuelle Besuchsregelungen / Zutrittsregeln für die Begleitung von Patienten (ambulant / stationär) gelten für folgende Personen und werden situativ vereinbart:
- Kinder als Patienten: 1 Begleitperson
- Gebrechliche und behinderte Patienten: 1 Begleitperson
- Fremdsprachige Patienten: 1 Begleitperson für Übersetzungen
- Partner von Gebärenden
- Angehörige von Sterbenden (max. 2 Personen gleichzeitig)
- Angehörige von Patienten auf der Intensiv-, Überwachungs- und der Isolationsstation
Gastronomie
Die Gastronomiebetriebe im Kantonsspital sind für die Öffentlichkeit geschlossen.
Personen, die aktuell oder in den letzten 48 Stunden folgende Krankheitssymptome zeigten, ist der Besuch nicht gestattet
-
- Husten
- Fieber
- Halsschmerzen
- Kurzatmigkeit
- Geruchs- und Geschmacksveränderungen
Besuche sind unter Einhaltung folgender Schutzmassnahmen gestattet:
-
- Falls möglich, sollen Angehörige im Voraus auf der jeweiligen Station telefonisch einen Besuchstermin vereinbaren.
- Besuche finden ausschliesslich in Besucherräumen statt. Besuche in den Patientenzimmern sind nicht gestattet.
- Der Besuch ist nur für enge Bezugspersonen der Patienten gestattet.
- Pro Patient sind maximal zwei Besucher pro Tag gestattet.
- Pro Patient ist gleichzeitig ein Besucher (oder ein Kind mit Begleitung) für maximal 45 Minuten gestattet.
- Es gilt eine Schutzmaskenpflicht. Besucher erhalten eine Schutzmaske vor Betreten einer Station oder bei der Information. Personen ohne Schutzmaske haben keinen Zutritt, unabhängig davon, ob eine Dispens bzw. ein Attest vorliegt.
- Besucher melden sich bei der Station (Klingel benutzen) oder, falls sie sich vor Ort nicht auskennen, bei der Information.
- Besuchszeiten 10.00–19.30 Uhr
- Nach dem Besuch ist das Areal zügig zu verlassen.
Gastronomie
Der Gastronomiebetrieb im Psychiatriezentrum ist für die Öffentlichkeit geschlossen.
- Die Spitäler Schaffhausen sind zwar für Covid-19-Fälle bereit, aber auch für Patientinnen und Patienten, welche wegen anderer Beschwerden und Verdachtsdiagnosen ärztlichen Rat und medizinische Abklärungen benötigen, weiterhin jederzeit und ohne Einschränkung da.
- Zum Beispiel Herzinfarkt, Hirnschlag, Krebserkrankungen, Knochenbrüche, Blinddarm- oder sonstige Entzündung im Bauchraum etc., sollten so früh wie möglich behandelt werden.
- Die Wege der Covid-19-erkrankten Personen und anderen Personen ist weitestgehend voneinander getrennt, so dass auch das Risiko, sich während eines Notfall- oder Spitalaufenthaltes mit dem Virus zu infizieren, klein ist.
Aufgrund der Corona-Pandemie können derzeit verschiedene Veranstaltungen nicht durchgeführt werden, dazu gehören diverse Kurse sowie der monatlich stattfindende Informationsanlass für werdende Mütter und Väter. Damit Sie trotzdem einen Eindruck der Gebärabteilung erhalten, haben wir Ihnen einige Informationen und Bilder zusammengestellt.
Eine Auswahl hilfreicher Tipps finden Sie im untenstehenden Merkbklatt des Kantons und der Spitäler Schaffhausen.
Es ist auch richtig, sich Unterstützung zu suchen, wenn man selbst nicht mehr weiterkommt. Es ist ein Zeichen von Stärke und Verantwortungsübernahme, das Problem anzugehen.
Eine Liste von Ansprechstellen finden Sie auf der letzten Seite des Dokuments. Grundsätzlich gilt: Jeder Mensch ist anders, alle sollten die Empfehlungen so übernehmen, wie sie am besten zu Ihnen passen.
Merkblatt: Schwierige Zeiten gut meistern
Merkblatt in einfacher Sprache: Schwierige Zeiten gut meistern
dureschnufe.ch – Plattform für psychische Gesundheit rund um das neue Coronavirus
- Sämtliche Medien- und Marketinganfragen sind an die Medienstelle der Spitäler Schaffhausen zu richten.
- Besuche von Medienschaffenden auf dem Gelände der Spitäler Schaffhausen sind nur nach Abstimmung mit der Medienstelle möglich.
- Foto- und Filmaufnahmen auf dem Gelände der Spitäler Schaffhausen sind vorgängig mit der Medienstelle abzusprechen.
- Auskünfte zum Gesundheitszustand von Patienten werden nicht erteilt.
Kontaktdaten der Kommunikationsabteilung der Spitäler Schaffhausen