CORONAVIRUS SARS-CoV-2
Weitere Informationen entnehmen Sie der Homepage des Kantons Schaffhausen: www.sh.ch/corona
Ab Freitag, 31. März 2023, gilt keine Maskenpflicht mehr – alle Personen können selbstverständlich freiwillig eine Maske tragen.
Verzichten Sie auf Besuche, wenn Sie Symptome einer Atemwegsinfektion oder Fieber haben. Bitte desinfizieren Sie regelmässig die Hände und lüften Sie die Räume.
Es muss stets eine Maske getragen werden
- bei Symptomen einer Atemwegsinfektion (Halsweh, Schluckbeschwerden, Schnupfen, Husten usw.)
Ab Freitag, 31. März 2023, gilt keine Maskenpflicht mehr – alle Personen können selbstverständlich freiwillig eine Maske tragen.
Verzichten Sie auf Besuche, wenn Sie Symptome einer Atemwegsinfektion oder Fieber haben. Bitte desinfizieren Sie regelmässig die Hände und lüften Sie die Räume.
Es muss stets eine Maske getragen werden
- bei Symptomen einer Atemwegsinfektion (Halsweh, Schluckbeschwerden, Schnupfen, Husten usw.)