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Übergangspflege

Station CE1 am Kantonsspital Schaffhausen

Hauptkapitel
    KONTAKT
    Kantonsspital
    Übergangspflege
    Geissbergstrasse 81
    CH-8208 Schaffhausen

    Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zur Übergangspflege am Kantonsspital Schaffhausen. Für eine individuelle Beratung stehen wir gerne zur Verfügung. 
    Unser Angebot
    Die Übergangspflege am Kantonsspital Schaffhausen ist für Patienten/-innen reserviert, die nach einem Spitalaufenthalt nicht unmittelbar in ihr angestammtes Umfeld zurückkehren können. Dabei sollen innerhalb eines definierten Zeitraumes von maximal vier Wochen die nötigen Voraussetzungen erreicht werden für einen Austritt nach Hause oder für den Übertritt in eine nachbetreuende Institution. Ebenfalls betreuen und pflegen wir Menschen gegen Ende ihres Lebens in palliativen Situationen. Wir bieten Unterstützung bei der Klärung, ob eine spezialisierte Betreuung zu Hause oder in einem Heim der Situation der Patientin / des Patienten besser entspricht, und leiten die dafür notwendigen Schritte ein.
    Anmeldung und Eintritt
    Die Anmeldung erfolgt bereits während der Akutbehandlung im Spital. Der definitive Übertritt sollte innerhalb weniger Tage nach Abschluss der medizinischen Behandlung stattfinden, allenfalls bereits am Folgetag.
    Aufenthaltsdauer / Austrittsplanung
    Die erste Woche dient der Einschätzung der Situation mit der entsprechenden Zielsetzung im interdisziplinären Team (Pflege, Ärzteschaft und Sozialdienst). Zeigt es sich, dass der Austritt nach Hause in der angestrebten Zeit nicht realistisch ist,
    sind die Patienten/-innen verpflichtet, eine Anmeldung in eine Langzeitpflegeinstitution zu tätigen. Das interdisziplinäre Team informiert Sie über die angepasste Zielsetzung und das weitere Vorgehen. Der Sozialdienst unterstützt Sie bei der Anmeldung in eine geeignete Institution. Wir bitten Sie zu beachten, dass aufgrund der Wartezeiten in einigen Institutionen eine rasche Anmeldung nach dem
    Entscheid wichtig ist. Sobald ein freier Platz zur Verfügung steht, werden Sie schriftlich oder mündlich darüber informiert. Falls Ihnen das Angebot nicht zusagt, liegt es in Ihrer Verantwortung, bis zum definierten Austrittszeitpunkt eine Alternative zu finden. Der Termin für den Übertritt wird in Absprache mit der übernehmenden Institution, Ihnen und uns festgelegt.
    Finanzierung
    Die Patienten/-innen tragen den grössten Kostenanteil der Übergangspflege selbst. Über die Kosten werden Sie vor Ihrem Eintritt durch den Sozialdienst informiert und wir benötigen Ihre Zustimmung. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.
    Medizinische Versorgung, Therapien und Unterstützung
    Pflegeperson
    Über den gesamten Aufenthalt bis zum Austritt werden Sie durch eine Pflegeperson begleitet. Sie bespricht mit Ihnen die notwendigen Pflegemassnahmen, die zur Erreichung der Ziele, insbesondere des Austrittsziels, notwendig sind. Bei Fragen zur Betreuung und zum Aufenthalt wenden Sie sich an die Pflegenden.

    Arztvisite
    Der Stationsarzt führt am Anfang Ihres Aufenthaltes eine Aufnahmeuntersuchung durch. Bei allfälligen Fragen stehen die Pflegefachpersonen während des Aufenthalts stets in Kontakt mit der Ärzteschaft. Sollte die Klärung von Fragen einen Besuch notwendig machen, erfolgt die Arztvisite einmal wöchentlich.

    Akutmedizinische Versorgung
    Tritt während des Aufenthalts ein akutes gesundheitliches Problem auf, werden Sie auf eine Akutstation verlegt. Ihr Bett auf der Übergangspflege reservieren wir Ihnen für einen Tag. Bei einem länger dauernden Aufenthalt auf einer Akutstation erfolgt eine Neu-Anmeldung in der Übergangspflege.

    Therapien und Training
    Therapien finden ein- bis zweimal wöchentlich statt, ausschliesslich auf ärtzliche Verordnung. Alle anderen Aktivitäten werden von der Pflege angeleitet.

    Sozialdienst
    Der Sozialdienst informiert, berät und unterstützt Patienten/-innen und deren Angehörige bei sozialen und psychosozialen Fragestellungen sowie bei Fragen zur Finanzierung und Anmeldung/Organisation von stationären Aufenthalten (z.B. in einem Alters- und Pflegeheim, einer Rehabilitationsklinik oder einem Hospiz).
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