Logopädie darf von allen Ärzten aller Fachrichtungen inkl. Zahnärzten verordnet werden.
Wie lange ist eine logopädische Verordnung gültig?
Eine Verordnung für Logopädie gilt für maximal 9 Sitzungen. Die erste Behandlung muss zwingend 8 Wochen nach Ausstelldatum der Verordnung erfolgen, sonst kann nicht über die Krankenversicherung abgerechnet werden (KLV Art.11 Abs. 2).
Ab wann sind Arztberichte notwendig?
Soll nach 60 einstündigen Sitzungen die Therapie fortgesetzt werden, muss ein ärztlicher Bericht erstellt werden. ‚Soll die logopädische Therapie nach einer Behandlung, die 60 einstündigen Sitzungen innert einem Jahr entspricht, zu Lasten der Versicherung fortgesetzt werden, hat der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin dem Vertrauensarzt oder der Vertrauensärztin zu berichten und einen begründeten Vorschlag über die Fortsetzung der Therapie zu unterbreiten. Der Vertrauensarzt oder die Vertrauensärztin prüft den Vorschlag und beantragt, ob und in welchem Umfang die logopädische Therapie zu Lasten der Versicherung fortgesetzt werden kann.'(KLV Art. 11 Abs. 3).